Das Bundesgericht hat entschieden, dass Veranstaltungen wie ein Openair-Kino auf dem Aussichtsplateau des Üetlibergs grundsätzlich bewilligungsfähig sind. Es stützt damit das Zürcher Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 2005 und verknurrt die unterliegenden Kinogegner dazu, die Verfahrenskosten zu tragen. Kino-am-Berg-Betreiber Giusep Fry ist erleichtert darüber, dass das Bundesgericht Klarheit bezüglich Verfahren und Beschwerdelegitimation geschaffen hat. «Das Einsprache-Jekami gegen jedes neue Angebot des Uto Kulm wird damit endlich gebremst», sagt Fry.
Unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts wird das Kino am Berg aber auch dieses Jahr auf der verglasten Terrasse La Bellezza stattfinden. Das Hotel Uto Kulm zeigt vom 13. Juli bis 20. August 36 Filme auf vier Grossleinwänden. Das La Bellezza bietet gleichzeitig volle Panoramasicht und bei schönem Wetter sogar echtes Freiluftvergnügen: Wände und Decken können je nach Witterung jederzeit geöffnet oder geschlossen werden. - Siehe auch: Kino-am-Berg-Betreiber erhält vom Verwaltungsgericht teilweise Recht, Kino-am-Berg-Betreiber gelangt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht und Betreiber von Kino am Berg muss Busse bezahlen
Dienstag
09.05.2006