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Mittwoch
03.05.2006

Die Apotheken-Kette Sun Store darf über ihre Partner-Krankenkassen damit werben, dass sie von deren Mitgliedern keine Patienten- und Apothekentaxe verlangt. Laut Bundesgericht liegt kein unlauterer Wettbewerb vor. Wer in einer der mittlerweile 80 Sun-Store-Apotheken Medikamente kauft, muss im Gegensatz zu anderen Apotheken keine Taxen zahlen. Der Genfer Apothekerverband hatte dagegen erfolglos geklagt. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die von Sun Store praktizierte Werbung weder rechtswidrig noch täuschend ist. Solche Angaben würden das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht verletzen. Vergleichende Werbung der vorliegenden Art sei zulässig. Die Markttransparenz werde dadurch gefördert und dem Konsumenten die für ihn günstigste Wahl ermöglicht. Der mehr oder weniger regelmässige Versand der umstrittenen Information durch die Partner-Kassen stellt nach Ansicht der Lausanner Richter auch keine verpönte speziell aggressive Verkaufsmethode dar.