Content:

Donnerstag
17.01.2008

Vier Werbebildschirme in der Zürcher Altstadt müssen definitiv weg, so will es das Bundesgericht mit seinem Entscheid, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Laut der Lausanner Richter habe das Verwaltungsgericht der Betreiberfirma Citylights die nachträgliche Baubewilligung für die Installation der grossflächigen Monitoren zu Recht verweigert. Die Bildschirme waren im Laufe des Jahres 2005 in Vitrinen von drei historischen Liegenschaften in der Zürcher Altstadt installiert worden. Auf den Monitoren wechselten im 10-Sekunden-Takt Standbilder mit Werbung für in den Häusern ansässige Firmen sowie für andere Geschäfte und Betriebe.

Das Amt für Städtebau verfügte 2006 die Beseitigung der Bildschirme. Die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung wurde abgelehnt. Die Baurekurskommission gab der Betreiberfirma später zwar Recht. Das Verwaltungsgericht entschied 2007 dann aber im Sinne des Amtes für Städtebau. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Betreiberfirma Citylights nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern steht zunächst fest, dass die Bildschirme baubewilligungspflichtig sind. Mittels der Monitore würden grossflächig Lichtimmissionen abgestrahlt, wobei die Lichtsignale zudem rasch verändert werden könnten.

Die langfristige Umgestaltung der Vitrinen mit den grossen Bildschirmen sei insgesamt als Nutzungsänderung einzustufen, bei der die Öffentlichkeit und die Nachbarn ein Interesse an vorgängiger Kontrolle hätten. Die Verweigerung der Baubewilligung als solche sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht habe bei seinem Entscheid den strengen Massstab der Stadt für Fremdwerbung der umstrittenen Art in den Altstadtgassen zu Recht geschützt. Auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich mit ähnlichen Anlagen ausserhalb der «Kernzone Altstadt» oder mit Plakatwerbung sei nicht ersichtlich. Das Bundesgericht hatte im vergangenen März vorsorglich die Abschaltung der Bildschirme angeordnet. Nachdem die Betreiberfirma dieser Aufforderung nicht sofort nachgekommen war, liess die Stadt den Strom für die Monitore abstellen.

In einer ersten Stellungnahme erklärte der betroffene Betreiber, Jürg Knecht von der Citylights AG: «Ich bin enttäuscht. Interessant ist, dass es für die Installation eines Bildschirms hinter einem Schaufenster eine Baubewilligung braucht, und dass diese kaum erteilt wird. So muss ich den Entscheid des Bundesgerichts interpretieren. Ein solcher Schildbürgerstreich ist nur im zwinglianischen Zürich möglich!»