Die Vorabendinformationssendung «Schweiz Aktuell» des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens (SF) hat mit einem Beitrag über den Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf kurz vor den Wahlen das Vielfaltgebot verletzt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) abgewiesen. In der Sendung war am 30. Oktober 2006, sechs Tage vor den kantonalen Wahlen, der parteilose Staatsrat Pascal Corminboeuf porträtiert worden. Er sei ein «führender Regierungsmann», der «über die Parteigrenzen hinweg» beliebt sei.
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) gelangte dagegen an die UBI und monierte, dass es sich bei dem Beitrag um einseitige Wahlwerbung gehandelt habe. Auf Kritik an der Tätigkeit des Staatsrates von Seiten des Tierschutzes sei nicht eingegangen worden. Die UBI hiess die Beschwerde im vergangenen März gut. Sie war zum Schluss gekommen, dass zwar grundsätzlich auch persönlich gefärbte Porträts von Politikern ausgestrahlt werden dürften. Kurz vor Wahlen würden aber erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten bestehen, um die Chancengleichheit der Kandidaten zu gewährleisten. Im Porträt sei zudem tierschützerische Kritik ausser Acht gelassen worden. - Siehe auch: «Schweiz Aktuell» verletzte programmrechtliche Grundsätze
Donnerstag
15.11.2007