Der Entscheid zum Preisnachlass für Sunrise und Verizon auf die Nutzung der Swisscom-Netze zwischen 2000 und 2003 hat einer Prüfung durch das Bundesgericht weitgehend standgehalten. Die ComCom muss nur in einem Punkt nochmals über die Bücher. Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) war im Juni 2005 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom gegenüber Sunrise (TDC Switzerland) und MCI WorldCom (heute Verizon Switzerland) für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 um rund 30% überhöhte Preise verlangt habe. Die ComCom verfügte entsprechende nachträgliche Preisreduktionen. Gleichzeitig wurden Sunrise und MCI WorldCom verpflichtet, ihre Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen wie die Swisscom anzubieten.
Das Bundesgericht hat jetzt die Beschwerden von Swisscom und Sunrise teilweise gutgeheissen, allerdings nur in einem Punkt. Über die Bücher muss die ComCom bei den Preisen für die so genannten «vermittelten Interkonnektionsdienste». Hier hat die ComCom nach Ansicht der Lausanner Richter bei der komplexen Berechnung der Tarife eine falsche Methode angewendet. Dagegen ist gemäss Bundesgericht insbesondere nicht zu beanstanden, dass die Preisanpassungen rückwirkend auch für andere Interkonnektionspartner gelten. Dies sei im öffentlichen Interesse und verringere den Anreiz auf eine Verzögerung der Verfahren.
Die Swisscom muss für die bundesgerichtlichen Verfahren insgesamt 90 000 Franken Gerichtsgebühren zahlen. Verizon muss eine Parteienentschädigung von 35 000 Franken ausrichten. Sunrise und Verizon ihrerseits wurden zur Zahlung von Gerichtsgebühren in der Höhe von 50 000, beziehungsweise 10 000 Franken verpflichtet.
Einen ersten Entscheid in dieser Sache hatte die ComCom bereits im November 2003 gefällt. Dagegen waren die Streitparteien ebenfalls ans Bundesgericht gelangt, welches die Angelegenheit aus formellen Gründen zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte. Der erste ComCom-Entscheid, der ebenfalls eine Senkung der Interkonnektionspreise um durchschnittlich 30% vorgesehen hatte, hätte die Swisscom rund 208 Mio. Franken gekostet. Dies ging aus dem Geschäftsbericht der Swisscom von 2003 hervor. Die Interkonnektion regelt die Nutzung der Netze eines Telekommunikationsanbieters durch Konkurrenzfirmen. Gegen die von der Swisscom verlangten Preise haben neben Sunrise und MCI auch Tele2 und Colt Verfahren eingeleitet. Sie wurden bis zum Entscheid in den aktuellen Verfahren auf Eis gelegt. - Mehr dazu: Interkonnektionsstreit: Aufschiebende Wirkung für Swisscom-Beschwerden
Montag
22.05.2006