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Donnerstag
15.03.2007

Das Schweizer Bundesgericht hat am Donnerstag die Begründung zu seinem aufsehenerregenden Urteil vom vergangenen Dezember nachgeliefert, weshalb der Ringier-Verlag den Gewinn von zwei Ausgaben des «SonntagsBlicks» abzugeben habe, weil er zwei persönlichkeitsverletzende Artikel publizierte. Es ging um einen Streit zwischen dem Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder und dem «SonntagsBlick». Gemäss der Begründung zum Urteil riskieren vor allem diejenigen Medien eine Verurteilung zur Herausgabe des Gewinns, die zur längerfristigen Befriedigung der Lesererwartungen einen Kurs «scharf an der Persönlichkeitsverletzung entlang» fahren.

Ein Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsverletzung und Gewinn sei zu bejahen, wenn die Berichterstattung von der Ausrichtung und Aufmachung her geeignet sei, zur Erhaltung der Auflage beizutragen. Der SoBli könne seine Auflage längerfristig nur halten, wenn er die spezifischen Erwartungen seiner Leser regelmässig erfülle. Er grenze sich zu anderen Sonntagszeitungen damit ab, «hautnah dabei zu sein». Wer dies wolle, müsse die Neugier des Publikums mit Skandalen schüren und befriedigen. Im Fall Schnyder sei die Zeitung gross in eine Geschichte mit den Ingredienzien Liebe, Hass, grosse Geschäfte und Verbrechen eingestiegen.

Die Berichterstattung habe an die Neugier des Publikums appelliert und sei auf die Bindung einer spezifischen Leserschaft zugeschnitten gewesen. Insofern habe sich die Schnyder-Serie mit überwiegender Wahrscheinlichleit auf den Geschäftserfolg ausgewirkt. Der «SonntagsBlick» hatte zwischen Februar und November 2002 vier Artikel zum Streit von Patty Schnyder und ihrem Vater veröffentlicht. Er wurde darin in persönlichkeitsverletzender Weise als Mann dargestellt, der undurchsichtige Finanzgeschäfte tätigt. In seiner Vaterrolle wurde er als «Taliban» bezeichnet. - Mehr dazu: Präzedenzurteil: Bundesgericht verlangt Gewinnabgabe von Ringier