Das Nachrichtenmagazin «10vor10» von SF DRS hat mit seinem Beitrag «Kunstfehler» die Programmbestimmungen verletzt. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde der SRG gegen einen entsprechenden Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz zurück. Der siebeneinhalbminütige Beitrag war am 30. März 2004 ausgestrahlt worden. Darin waren am Beispiel einer Patientin die Fähigkeiten eines Chirurgen in Frage gestellt worden. Der betroffene Arzt gelangte darauf an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Diese stellte am 22. Oktober 2004 fest, der Beitrag verletze die Programmbestimmungen von SF DRS. Der Standpunkt des Chirurgen sei nur ungenügend zur Geltung gekommen. Da sich das Publikum keine eigene Meinung zu dessen Kompetenzen habe bilden können und der Bericht gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verstosse, sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. «10vor10» habe die Patientin fälschlicherweise als vor der Operation voll berufstätig beschrieben. Zudem sei nicht darauf hingewiesen worden, dass sich ihre gesundheitliche Lage weiter verschlimmert habe, nachdem sie durch einen Dritten operiert worden war. Der Beitrag habe zudem zu Unrecht unterschlagen, dass die Operationsmethodes des Arztes kassenrechtlich anerkannt und in diesem Rahmen umfassend geprüft worden sei.
Mit Entscheid vom 22. August 2005 wies das Bundesgericht eine Beschwerde der SRG gegen das Urteil der UBI ab. Für eine den Vorwürfen angemessene Bericherstattung wären laut den Lausanner Richtern zusätzliche Recherchen über den Einzelfall hinaus erforderlich gewesen. Auch eine grössere kritische Distanz zum eigenen Produkt und ein fairerer Einbezug der Sicht des Arztes wären laut Urteil notwendig gewesen. Verschiedene für die Meinungsbildung wesentliche Elemente seien nicht hinreichend vertieft oder durch die gestalterische Umsetzung zu stark relativiert worden. Der Tonfall des Beitrags sei zudem eher abschätzig gewesen. So wenn immer wieder vielsagend die südkoreanische Herkunft des Arztes betont worden sei. Der Chirurg habe aber seine wesentliche Ausbildung in der Schweiz absolviert und sei seit Jahren Schweizer Bürger. Siehe auch: Tendenziöser Bericht über Neurochirurgen im «10vor10»
Montag
03.10.2005