Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sieht vor, dass regionale Fernsehsender mit Service-public-Auftrag künftig nur noch einen Eigenfinanzierungsanteil von 30 Prozent aufweisen müssen. «Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass sich ein Eigenfinanzierungsanteil von 50 Prozent aufgrund der hohen Produktionskosten generell als zu hoch erweist», begründete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Dienstag seinen Vorschlag.
Bisher darf der jährliche Gebührenanteil der regionalen Fernsehsender, die eine Konzession mit Leistungsauftrag haben, höchstens 50 Prozent der Betriebskosten betragen. Die andere Hälfte muss der Sender aus anderen Quellen wie Werbung oder Sponsoring finanzieren. Nur wenn die Erfüllung des Leistungsauftrags mit einem besonders hohen Aufwand verbunden ist, kann ausnahmsweise dieser Anteil auf 70 Prozent erhöht und die Eigenfinanzierung auf 30 Prozent gesenkt werden. Von dieser Erhöhung profitieren bislang die Fernsehsender im Jura, in der Südostschweiz, im Wallis und in Waadt-Freiburg.
Mit der allgemeinen Senkung des Eigenfinanzierungsgrads will das Uvek die Rahmenbedingungen für alle Fernsehsender mit einem regionalen Service-public-Auftrag verbessern. «Diese Anpassung ist nicht mit einer Erhöhung des Gebührenanteils verbunden; dieser ist in der jeweiligen Konzession festgelegt. Die Voraussetzungen, den in der Konzession vorgesehenen Gebührenanteil zu erhalten, werden aber erleichtert», betonte das Uvek.
Seit Donnerstag legt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Entwurf der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zur Anhörung vor. Die interessierten Kreise können ihre Stellungnahme bis zum 30. März 2012 beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einreichen.