Content:

Donnerstag
13.10.2011

Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt.

Die Gesetzesänderungen sollen es erlauben, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen, heisst es in der Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Sie sollen es zudem ermöglichen, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. 

Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. «So ist es unabdingbar, seine Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen», heisst es in der Mitteilung. Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.

Der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) werden neu zusätzliche Dienstleistungen unterstellt. Veterinäre, Hörgeräteanbieter, Notare, Bestattungsinstitute und Fluggesellschaften sind künftig gehalten, die Verrechnungssätze oder den Gesamtpreis für von ihnen angebotene Dienstleistungen bekannt zu geben. Für Dienstleistungen bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ebenfalls der tatsächlich zu bezahlende Preis zu nennen. Mit der Unterstellung dieser Dienstleistungen unter die PBV werde das bestehende Transparenzdefizit in diesen Branchen behoben, heisst es beim Seco.

Der Bundesrat setzt die Gesetzesanpassungen per 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.