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Mittwoch
19.02.2003

Die indirekte Presseförderung wird den Bund ab nächstem Jahr 80 Mio. Franken kosten. Das sind 20 Mio. weniger als bisher. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft gesetzt. Sie gilt bis 2007. Danach gewährt die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise. Besonders förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse. Kriterien sind Erscheinungshäufigkeit, Gewicht, Auflage, Format und redaktioneller Anteil. Bislang kostete dies den Bund pro Jahr 100 Mio. Franken. Das Parlament hat nun in der Wintersession einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt: Die Bundessubventionen für die indirekte Presseförderung werden ab dem Jahr 2004 auf jährlich 80 Mio. Franken begrenzt und bis Ende 2007 befristet.

In diesem Zeitraum soll ein neues System zur Förderung der Medienvielfalt entwickelt werden. Entsprechende Arbeiten laufen in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Entgegen den ursprünglichen Plänen des Bundesrates soll gemäss den Anliegen in der parlamentarischen Beratung keine maximale Auflagebegrenzung für die förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden, weil damit die Post Gefahr laufen würde, Zeitungen mit Grösstauflagen und Einnahmen zu verlieren. Gleichzeitig müsste die Post gemäss dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation für die verbleibenden Zeitungen erhebliche Preiserhöhungen ins Auge fassen. Dank dieser Regelung geht der Bundesrat davon aus, dass die Preiserhöhungen - die ab Mitte 2003 bekannt werden - moderater ausfallen sollten.

Auch künftig wird die Regional- und Lokalpresse bevorzugt und von der auf 2004 in Aussicht gestellten Preiserhöhung ausgenommen, sofern diese durch den Wegfall der Bundessubventionen bedingt ist. Als Regional- oder Lokalpresse gelten Zeitungen und Zeitschriften mit einer Abonnentenzahl ab 20 000 und mindestens wöchentlicher Erscheinungsweise. Siehe auch: Umstrittener Medienartikel in der Bundesverfassung