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Mittwoch
16.01.2008

Kundendaten der öffentlichen Telefonanbieter in der Schweiz sollen künftig vom Bund eingesehen werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung abgeändert und verabschiedet. Das Bundesamt für Statistik (BFS) darf für sein Stichprobenregister auf diese Kundendaten zugreifen. Damit könnten die Statistiker ihre Erhebungen besser wahrnehmen, heisst es aus Bern weiter. Die Anbieter werden künftig Daten aller Kunden liefern, einschliesslich jener, die nicht im Telefonbuch eingetragen sind. Weitergegeben werden Name und Vorname, Firmenname, Adresse, Telefonnummer und sofern vorhanden die Korrespondenzsprache.

Das BFS erhält diese Informationen quartalsweise und kann sie nur für die Ziehung von Stichproben verwenden, die zur Durchführung von Erhebungen gemäss dem Bundesstatistikgesetz benötigt würden. Die Registerdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es seien sehr strenge Datenschutzmassnahmen festgelegt worden, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung. Die neuen Bestimmungen regeln die Einzelheiten eines Artikels, der im Rahmen der Revision der Fernmeldegesetzgebung eingeführt wurde.