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Donnerstag
29.06.2006

Die Bündner Regierung ist damit einverstanden, Vorschriften zur Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen zu erlassen, wie dies eine parlamentarische Initiative verlangt. Die neuen Bestimmungen sollen die Landesregierung zur umfassenden Information über eidgenössische Vorlagen verpflichten. Ausserdem setzen sie den Behörden Leitplanken für ihre Informationstätigkeit. Allerdings macht die Bündner Regierung einen Vorhalt, wie die Standeskanzlei am Donnerstag mitteilte: Die Einhaltung der Informationsgrundsätze durch den Bundesrat müsse vom Bundesgericht überprüft werden können.