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Dienstag
24.02.2009

Die Initianten Roger Schawinski, Daniel Sigel und Stefan Bühler für ein neues Radio Südost in der Region Südostschweiz (Graubünden) können sich weiter Hoffnung machen, mit ihrem Gesuch erfolgreich zu sein. «Wenn unser Gesuch aussichtslos wäre, hätte das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden», freute sich Stefan Bühler am Dienstag gegenüber dem Klein Report über einen Gerichtsentscheid zu seinen Gunsten. Dabei ging es um die Frage, ob die aufschiebende Wirkung wegen einer Beschwerde der Südost-Promotoren aufzuheben sei.

Im vergangenen Herbst hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Südost-Gesuch abgelehnt und stattdessen Radio Grischa (Südostschweiz Radio AG) die Konzession für weitere zehn Jahre erteilt. Dagegen haben die Südost-Initianten eine Beschwerde eingereicht, gegen die wiederum die Südostschweiz Radio AG einen Zwischenantrag auf Aufhebung der aufschiebenden Wirkung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat. Dies habe das Gericht abgelehnt, teilten die Radio-Südost-Promotoren am Dienstag mit. «Aufgrund der Beschwerde bleibt nun der Status quo, was auch bedeutet, dass die rund 2 Millionen Franken aus Gebührengeldern bis zum definitiven Entscheid der Beschwerde nicht zur Verfügung stehen werden», schreibt Stefan Bühler in einer Mitteilung.

Laut Bundesverwaltungsgericht sind beide Gesuche aus Graubünden «qualitativ gute Bewerbungen», sodass eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Es lägen auch keine überzeugenden Argumente für den Entzug der aufschiebenden Wirkung vor, zumal ja Radio Grischa nach alter Konzession weitersenden könne. - Siehe auch: Jetzt kommen die Rekurse gegen die verweigerten Radio-Konzessionen