Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Preisbindung im deutschsprachigen Buchhandel zu Recht verboten, urteilte die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen. Die gesetzliche Vermutung einer Beseitigung wirksamen Wettbewerbs habe nicht umgestossen werden können, heisst es im Urteil vom 21. Mai. Gemäss Rekurskommission könne man sich im Licht ausländischer Erfahrungen allerdings fragen, ob die Aufhebung der Preisbindung nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und in der Folge zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde. Am 6. September 1999 befand die Weko, dass die Buchpreisbindung den Wettbewerb beseitige und damit gegen das Kartellgesetz verstosse. Gegen diesen Entscheid legten der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerden ein. Diese Beschwerden hat die Rekurskommission nun abgelehnt. Der SBVV hat mit grossem Bedauern vom Entscheid Kenntnis genommen. Solange der Verband mit den verfügbaren Rechtsmitteln weiterkämpfe, sei die Buchpreisbindung nicht aufgehoben, heisst es im Communiqué des SBVV. Der Verband und die ihm angeschlossenen 730 Firmen sind optimistisch, dass der Entscheid der Rekurskommission das Schicksal des deutschsprachigen Buchmarkts nicht besiegelt hat.
Dienstag
22.05.2001