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Mittwoch
21.04.2004

Die EU-Kommission klagt gegen Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg und die Niederlande wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht zur Öffnung der Telekom-Märkte. Die Behörde beschloss am Mittwoch den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem jeweils zwei Verwarnungen für die Staaten nicht den gewünschten Erfolg brachten. Die Kommission wirft den Ländern vor, das so genannte Telekom-Paket zur Liberalisierung nicht fristgerecht bis zum 24. Juli 2003 im jeweiligen nationalen Recht verankert zu haben. Gesetzgebungsfortschritte gebe es allerdings in den Niederlanden und in Frankreich.

Das Telekom-Paket war Anfang 2002 von den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Es musste innerhalb von 15 Monaten in den Staaten umgesetzt werden. Unternehmen werden nach den neuen Regeln nur reguliert, falls dies unbedingt nötig ist. Damit soll der Wettbewerb angekurbelt werden. Die Kommission hat das Recht, die nationalen Regulierungsbehörden der 15 Staaten zu beaufsichtigen. Mit dem Telekom-Paket wurde der bisherige rechtliche Rahmen für die elektronische Kommunikation modernisiert.