Im Kampf um Urheberrechte hat ein Londoner Gericht am Dienstag erneut dem US Rockstar Bruce Springsteen Recht gegeben. Die Schallplattenfirma Masquerade Music hatte 1997 unrechtmässig unter dem Titel «Before the Fame» frühe Aufnahmen des Musikers herausgebracht. Der Sänger hatte der Firma gerichtliche Konsequenzen angedroht. 1998 erwirkte er ein gerichtliches Verbot und erhielt umgerechnet 1,3 Mio. Fr. Schadenersatz, weil er durch die Veröffentlichung seine «künstlerische Integrität» in Frage gestellt sah. Die Berufung der Schallplattenfirma und ihres Eigentümers Ronald Winter wurde vom Gericht abgelehnt. Somit bleibt der Entscheid gültig, wonach sie Songs vom Beginn von Springsteens Karriere ohne seine Genehmigung nicht vermarkten dürfen.
Dienstag
10.04.2001




