Nach verschiedenen anderen Kantonsregierungen hat sich jetzt auch die Exekutive des Kantons St. Gallen mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen in der Telekommunikation-Grundversorgung einverstanden erklärt. Sie begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass der Breitbandanschluss künftig zur Grundversorgung gehören soll. Der hohe Qualitätsstandard bei den Informationsmedien könne dadurch beibehalten werden, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Wichtig sei auch eine Preisobergrenze für Breitbandanschlüsse. Ebenso begrüsst sie den Ausbau der Dienste für Menschen mit Behinderungen sowie die Pflicht, weiterhin eine bestimmte Anzahl öffentlicher Sprechstellen zu betreiben. Für die St. Galler Regierung ist entscheidend, dass die Grundversorgung flächendeckend gewährleistet wird und Anpassungen an die Technik gemacht werden. - Mehr dazu: Stadt Zürich will Breitbanddienste anbieten und Breitbandmarkt als Wirtschaftsimpuls
Mittwoch
31.05.2006