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Mittwoch
12.11.2008

Der Bundesrat hat einen Teil der Frequenzen, die traditionell für die terrestrische Fernsehübertragung genutzt wurden, für die neuen mobilen Kommunikationsdienste freigemacht. Dazu hat der Bundesrat den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) geändert, wie er am Mittwoch mitteilte. «Dank der Digitalisierung des Fernsehens kann das Frequenzspektrum effizienter genutzt werden», schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) dazu. Die frei werdenden Frequenzen («digitale Dividende») ermöglichen jetzt neue Dienste, zum Beispiel Breitband-Datenübertragung für den Internetzugang über das Mobiltelefon.

In der heute vom Bundesrat verabschiedeten Version des NaFZ wird das Frequenzband von 790 bis 862 MHz spätestens im Jahr 2015 für mobile Dienste zur Verfügung stehen. Die Ausbreitungseigenschaften dieser Frequenzen sind laut Bakom «besonders interessant, denn sie ermöglichen eine ausgezeichnete Abdeckung ländlicher Gebiete und weisen gleichzeitig eine gute Durchdringung in Gebäuden auf».

Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass das weiterhin dem Rundfunk zugewiesene Frequenzband von 470 bis 790 MHz ausreicht, um in Zukunft den Frequenzbedarf des digitalen terrestrischen Fernsehens zu decken. Die letzten analogen Fernsehsender werden im Frühling 2009 ausser Betrieb gesetzt.