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Dienstag
29.10.2013

Medien / Publizistik

maxMesserli

Der Werk-Charakter beschäftigt die Fotografen in der Schweiz seit Jahrzehnten. Während die einen Fotos als Kunstwerke urheberrechtlich geschützt sind, dürfen andere Fotos ohne Erlaubnis des Urhebers beliebig weiterverbreitet werden, da ihnen ebendieser Werk-Charakter abgesprochen wird.

Während etwa das bekannte Foto von Bob Marley unter anderem wegen des Schattenwurfs seiner Rastas als Kunstwerk eingestuft wurde, konnte die Fotografin, die das ebenso bekannte Foto mit Whistleblower Christoph Meili geschossen hatte, keinen Werk-Charakter für ihr Bild beanspruchen und ging trotz zahlreicher Veröffentlichungen leer aus.

«Ich bin seit 30 Jahren im Business», sagte Stefan Wittwer, Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB), gegenüber dem Klein Report. «Das Thema hat schon damals Vielen Bauchweh bereitet. Die Fotografie ist eine Thema, das bei Gesetzesrevisionen notorisch zu kurz kommt.» Die SAB ist eine von sechs Organisationen, die sich für einen stärkeren Schutz von Fotografien einsetzt.

«Den Kunstcharakter zu definieren, ist schwierig und immer ein bisschen willkürlich», so Wittwer. Mit dieser Ansicht steht er nicht alleine da. Auch Beat Ernst, der Leiter der Urheber- und Rechtskommission des Verbands der Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner (SBF), teilt seine Einschätzung. «Die wenigen Urteile bezüglich Fotografie in der Schweiz sind ziemlich widersprüchlich ausgefallen», erklärte er dem Klein Report.

Beim SBF steht der Lichtbildschutz an oberster Stelle auf der Agenda. «Dieses Anliegen ist für uns sehr dringlich», so Ernst. «Vor allem auch, weil die Verbreitung von Fotos im Internet akut zunimmt.»

Mit einem Positionspapier haben sich die sechs Organisationen für die kommende Revision des Urheberrechts in Stellung gebracht. «Wir wollten uns schon im Vorfeld bemerkbar machen», sagte Stefan Wittwer. «Zu einem späteren Zeitpunkt wird es schwieriger, uns Gehör zu verschaffen.»

Die Branchenverbände orientieren sich an den Vorgaben in Deutschland und Österreich. «Mit der Stärkung des Urheberschutzes gäbe es zumindest im deutschsprachigen Raum eine einheitliche Regelung», so Wittwer. «Damit wären über 90 Prozent der heiklen Fälle abgedeckt und es würde ein für alle Mal Klarheit darüber geschaffen, dass die Arbeit der Fotografen einen `Wert` hat.»

Heute würden Fotografen vor einem Prozess zurückschrecken, da die Schwelle für eine Klage sehr hoch sei. «Der Gang vors Gericht ist teuer», sagte der SAB-Präsident. «Ausserdem geht es nicht um Millionenbeträge, sondern meist um ein paar hundert oder tausend Franken, die in keinem Verhältnis zu den Rechtskosten stehen.»

Mit einer Revision des Urheberrechts würde die Rechtssicherheit erhöht, sind sowohl Stefan Wittwer als auch Beat Ernst überzeugt. Auswirkungen auf die Einnahmen der Fotografen erwarten aber beide nicht. «Man hätte aber vor Gericht eine bessere Position», so Ernst.

Die sechs Organisationen hoffen, dass die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufen wurde, in ihrem Schlussbericht den Lichtbildschutz als Empfehlung aufnimmt.

«Was dann anschliessend im politischen Prozess passieren wird, ist unvorhersehbar», sagte Beat Ernst. Die Verbände werden auf jeden Fall für ihren Vorschlag lobbyieren, unabhängig davon, ob die Arbeitsgruppe AGUR12 diesen nun unterstützt oder nicht.

Die Hoffnung auf eine Empfehlung durch die AGUR12 dämpft Urs F. Meyer, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien. «Aufgrund des heute bekannten Aufbaus des Schlussberichtes wird der Lichtbildschutz zwar als Anliegen erwähnt werden, wohl aber kaum eine vordringliche Stellung als Empfehlung der AGUR12 einnehmen», sagte er auf Anfrage des Klein Reports.

Zur Zukunft des Urheberrechts für Bilder ergänzte Meyer: «Der Lichtbildschutz gewinnt aber im Zuge der Entwicklung der elektronischen Medien für die betroffenen Urheber an Bedeutung.»