Die Branchenverbände der Fotografen und Bildagenturen der Schweiz wollen den Schutz von Fotografien (gemäss deutschem Recht Lichtbilder genannt) verbessern. Sie haben deshalb eine Arbeitsgruppe Lichtbildschutz gegründet und fordern, dass künftig sämtliche Bilder urheberrechtlich geschützt werden.
Bereits im März hat die Arbeitsgruppe ein Positionspapier vorgelegt. Darin wird vorgeschlagen, dass neben den Lichtbildwerken (jene Fotografien, die aufgrund ihrer Gestaltung eine besondere Individualität aufweisen und als persönliche geistige Schöpfung eingestuft werden) auch die Lichtbilder (Fotografien, die keine individuelle Gestaltung aufweisen) geschützt werden.
Während die Lichtbildwerke bereits bisher bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt waren, sollen künftig auch Lichtbilder einen grösseren Schutz geniessen. Gemäss dem Vorschlag der Verbände soll die Schutzdauer 50 Jahre nach dem Aufnahmedatum oder der ersten Veröffentlichung eines Bildes enden.
Die Vorschläge aus diesem Papier werden nun von einer weiteren Arbeitsgruppe, die im August 2012 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt wurde, überprüft. Diese Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12) hat das Mandat, Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen, und wird bis Ende des Jahres einen Schlussbericht vorlegen. Bis dahin finden noch zwei Sitzungen der AGUR12 statt, eine Ende Oktober, die andere im November.
Die Verbände hoffen, dass ihre Forderung in die Empfehlungen des Berichts der AGUR12 einfliessen wird. Zu diesen gehören die Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner (SBF), die Union Suisse des Photographes Professionels (USPP), die Vereinigung fotografischer GestalterInnen (vfg), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB), der Berufsverband Impressum und die Gewerkschaft Syndicom.
Die Forderung stellten die sechs Verbände auf, da durch die virtuelle Verfügbarkeit im Internet die Fotografien dem Missbrauch besonders ausgesetzt sind. Die Verbandsvertreter rechnen damit, dass es noch rund fünf Jahre dauern könnte, bis allfällige Anpassungen im Gesetz festgehalten werden.