Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines Schwyzer Staatsanwalts gegen den «Boten der Urschweiz» zum Teil gutgeheissen. Die Zeitung hatte den Staatsanwalt indirekt der Indiskretion verdächtigt.
«Da der `Bote der Urschweiz` Personen als mögliche Urheber einer Indiskretion namentlich nannte, hätte er sie zwingend anhören müssen», teilte der Presserat am Dienstag mit. Wer in einem «justizpolitisch derart aufgeheizten Klima», in dem zuvor schon Indiskretionen begangen worden sind, erneut die Indiskretion einer Amtsperson andeute, erhebe gegenüber dieser einen schweren Vorwurf. «Die Redaktion hätte also den Staatsanwalt zu diesem Vorwurf befragen müssen. Und am besten gleich noch seinen ebenfalls genannten Kollegen», so der Presserat.
Der «Bote der Urschweiz» hatte am 15. Juni 2011 unter dem Titel «Schwyzer Justizstreit eskaliert» über den Konflikt zwischen der Schwyzer Staatsanwaltschaft und den kantonalen Gerichten berichtet. Dabei bezog sich der «Bote der Urschweiz» auch auf einen Bericht im «Sonntagsblick» über einen «Justizskandal» in Schwyz: Der Kantonsgerichtspräsident habe mit einem Beschwerdeentscheid dafür gesorgt, dass ein Kinderschänder frühzeitig aus der U-Haft kam. Der «Bote» warf die Frage auf, ob das eine «Retourkutsche zur Kritik des Kantonsgerichts» an den Staatsanwälten in einem andern Fall sei, hielt aber fest: «Belegbar ist das nicht. Allerdings sind gewisse Seilschaften festzustellen.» Die Tageszeitung nannte vier Beteiligte an der «Seilschaft» namentlich, darunter zwei Staatsanwälte des Kantons.
Immerhin in einem Punkt stellte sich der Presserat auf die Seite der Innerschweizer Zeitung: Der Beschwerdeführer hatte auch moniert, der «Bote der Urschweiz» habe in zwei Formulierungen unwahr berichtet respektive Tatsachen entstellt. Der Presserat wies diesen Teil der Beschwerde ab. Zwar habe der «Bote» in beiden Details «falsch respektive ungenau» berichtet. Das Ethikgremium erinnerte aber daran, nicht jede inhaltliche Unschärfe führe dazu, dass die Wahrheitspflicht verletzt sei. Der Unkorrektheit müsse eine gewisse Relevanz zukommen. «Weil die Leser durch die Falschdetails auch nicht irregeführt worden waren, entging die Redaktion hier einer Rüge», so der Presserat am Dienstag.