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Donnerstag
07.07.2005

Der ehemalige Botschafter der Schweiz in Deutschland, Thomas Borer, ist mit seiner Klage gegen die Medienkonzerne Burda, Bertelsmann und Gruner + Jahr in den USA ein zweites Mal gescheitert. Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit hat ein erstinstanzliches Urteil vom 11. Februar 2004 bestätigt und festgestellt, dass die amerikanische Justiz nicht zuständig sei, weil der behauptete Schaden im wesentlichen nicht in den USA aufgetreten sei, berichtete die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ). Borer hatte gegen die Konzerne geklagt, weil sie Geschichten über eine angebliche Affäre Borers mit einer Visagistin veröffentlicht hatten.

Die Anwälte von Burda sind laut der FAZ der Ansicht, dass dieses Urteil, nachzulesen unter www.kanzlei-prof-schweizer.de, nur noch theoretisch angefochten werden könne. «Die beiden Urteile in Sachen Borer seien zudem über diesen Einzelfall hinaus für alle Medien von Bedeutung, schränkten sie doch die Gelegenheit ein, Schadenersatzklagen in den USA zu erheben, weil dort die möglicherweise zu erzielenden Summen höher seien», berichtet das Blatt weiter.

In dem jetzt ausgehandelten Verfahren ging es um Berichte in «Stern» und «Bunte». Das Gericht stelle in seiner Entscheidung darauf ab, dass der umstrittene Vorgang, die Recherchen dazu und die Auswirkungen der Berichterstattung ganz überwiegend auf Deutschland und die Schweiz zielten oder dort stattfanden. Bezüge auf Texas, wo (in Dallas) bereits das erste Verfahren angestrengt worden war, seien in nennenswerter Weise nicht ersichtlich.