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Dienstag
20.01.2009

Alte Bob-Dylan-Songs sind weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt. Der längere Schutz in Grossbritannien gilt auch in Deutschland und anderen EU-Staaten, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die deutsche Falcon Neue Medien GmbH verkauft CDs mit alten Titeln des inzwischen 67-jährigen amerikanischen Folk- und Rockmusikers Bob Dylan. Einige Titel waren früher auf Platten des Musikriesen Sony Music mit Hauptsitz in New York erschienen. Falcon meinte, der Urheberschutz für vor 1966 veröffentlichte Titel sei in Deutschland abgelaufen. Dagegen klagte Sony: Der in Grossbritannien bestehende Urheberschutz gelte nach europäischem Recht auch in Deutschland; die Schutzfrist von 50 Jahren sei noch nicht abgelaufen.