Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) hat bei der Bespitzelung von Journalisten jahrelang Rechtsverstösse begangen. Dies geht aus dem Bericht für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) hervor, den der Bundestag am Freitagabend in Berlin veröffentlicht hat. Die Regierung hält disziplinarische Massnahmen gegen die Hauptverantwortlichen der Spitzelaffäre für erforderlich. Linksfraktion und Grüne halten einen Untersuchungsausschuss für notwendig. Die FDP, deren Stimmen für die Einsetzung erforderlich wären, hat sich noch nicht endgültig entschieden.
Um interne Informanten zu enttarnen, habe der Auslandsgeheimdienst über längere Zeiträume Journalisten im Inland observiert, heisst in dem fast 180 Seiten umfassenden Gutachten des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das PKG. «Diese Massnahmen waren ganz überwiegend rechtswidrig.» Der BND habe in die Pressefreiheit und Rechte Dritter eingegriffen. Im Gutachten des Sonderermittlers heisst es, die Informationen der BND-Zuträger hätten sich stets auf andere Journalisten und Medienorgane bezogen, nicht auf eigene Redaktionen. Einer der ursprünglichen Vorwürfe lautete, dass Journalisten Interna aus ihren Redaktionen weitergegeben hätten.
Das Führen eines Journalisten als Quelle durch den BND sei generell «rechtlich unbedenklich», hiess es weiter. Die Aktionen müssten aber verhältnismässig sein. Mängel bei der dienstlichen Fachaufsicht liessen sich angesichts des Zeitablaufs und auch wegen zum Teil fehlender Dokumentation nur teilweise feststellen. - Mehr dazu: BND-Bericht: Jetzt beginnt die politische Verarbeitung und Umfangreiche BND-Zusammenarbeit mit Journalisten
Sonntag
28.05.2006