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Mittwoch
15.09.2004

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nimmt in Sachen Urheberrecht den Wettlauf mit der digitalen Verbreitung von Inhalten auf und hat einen Vorentwurf für ein neues Urheberrecht in die Vernehmlassung geschickt. «Werke der Literatur und Kunst sowie damit verbundene Produkte wie Bücher, Tonträger oder Sendungen sollen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen geschützt sein», schreibt das von Bundesrat Christoph Blocher geleitete Departement in einer Mitteilung vom Mittwoch. Bis 31. Januar 2005 haben Betroffene Gelegenheit, ihre Meinung zum Gesetzesentwurf zu äussern, der sich im Wesentlichen EU-Normen anpasst.

Schwerpunkt der Vorlage sei die Einführung des in den Internet-Abkommen vorgesehenen Umgehungsverbots für technische Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren. Damit können in digitaler Form verbreitete Werke oder Leistungen sowohl online als auch offline beispielsweise auf CDs oder DVDs gegen unerlaubte Verwendungen geschützt werden.

Die Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolge insbesondere das Ziel, die vom Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden Verträge legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Kommunikationstechnologien der Informationsgesellschaft fest und werden deshalb auch Internet-Abkommen genannt.

Bei der Umsetzung der Internet-Abkommen sei zudem die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft berücksichtigt worden, mit der die Ratifikation dieser Abkommen durch die Mitgliedsstaaten und die Gemeinschaft selbst vorbereitet worden sei. Die Revision führe somit auch zu einer Annäherung an den auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Urheberrechtsschutz.