Das Internetportal «Blick Online» hat die Privatsphäre eines Ostschweizer Unternehmers verletzt, als es bei einer Unglücksberichterstattung dessen vollen Nachnamen nannte. Laut der Redaktion handelte es sich dabei um einen «Fehler eines Praktikanten».
Obwohl «Blick Online» zunächst den vollen Namen des Unternehmers aus dem Bericht vom 15. Februar 2011 entfernt und nach einer Intervention von dessen Rechtsvertreter den Artikel ganz vom Netz genommen habe, mache dies die Verletzung der Privatsphäre nicht ungeschehen, urteilte der Presserat.
«Zwar ist der Redaktion die umgehende Entfernung des Nachnamens und die spätere Entfernung des gesamten Berichts zugutezuhalten», erklärte der Presserat am Donnerstag. Doch auch nach der Ersetzung des vollen Nachnamens durch die Initiale sei der Beschwerdeführer bis zur vollständigen Entfernung aufgrund der im Artikel enthaltenen Angaben wie berufliche Tätigkeit, Geschäftsdomizil, Vorname und Initial des Nachnamens «relativ leicht identifizierbar» gewesen.
«Auch wenn der Bericht den Beschwerdeführer nicht negativ darstellt, muss sich dieser nicht gefallen lassen, dass er - ohne dass dafür ein öffentliches Interesse ersichtlich wäre - mit Angaben, die seiner Privatsphäre zuzuordnen sind, an die Öffentlichkeit gezerrt wird», tadelte der Presserat. Dies zumal laut Presserat für die Leserschaft der falsche Eindruck entstehen konnte, dass die Informationen zumindest teilweise vom Klagenden selber stammten und er in deren Veröffentlichung eingewilligt hätte.
Weitere Beschwerdepunkte des Unternehmers wies der Presserat mit der Begründung ab, er könnte gestützt auf die ihm eingereichten Unterlagen «nicht beurteilen, ob es sich bei den vom Beschwerdeführer als unwahr beanstandeten Angaben tatsächlich um Falschinformationen handelt».