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Donnerstag
31.05.2007

Mit der Publikation eines Berichts über das angeblich «fidele» Leben von Schweizer IV-Rentern in Thailand hat sich die Ringier-Boulevardzeitung «Blick» mächtig Ärger eingehandelt. Nicht nur musste sie eine Gegendarstellung publizieren und sich für Falschinformationen entschuldigen, sondern parallel dazu hat sich auch der Presserat mit dem Thema befasst. Laut der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme hat der «Blick» zwar verschiedene Bestimmungen der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» eingehalten, in einem Fall aber diese Regeln verletzt.

Es ging dabei um einen Schweizer Rentner in Puket, über den der «Blick» geschrieben hatte, er verfüge über kein erkennbares Einkommen und laut «Schweizern um ihn herum» habe er sich «seine IV-Rente gemischelt». Zusammen mit der Bemerkung, der Rentner schweige sich zu seiner Geldquelle aus, habe «bei der Leserschaft der unzutreffende Eindruck entstehen können, der Beschwerdeführer bestreite den Vorwurf nicht, sich dank einer IV-Rente in Thailand ein schönes Leben zu machen». Dies hätte der «Blick»-Reporter mit dem Betroffenen abklären und nicht so im Raum stehen lassen dürfen, hält der Presserat fest und heisst die Beschwerde in diesem Punkt gut. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22980.htm