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Dienstag
19.05.2009

Der Schweizer Presserat hat mit einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme ein weiteres Mal seine restriktive Haltung bei der Kenntlichmachung von beschriebenen Personen bestätigt. Zudem tadelte er die Boulevardzeitung «Blick» dafür, dass sie in einem Bericht über eine «erfahrene Marihuana-Züchterin» dieser keine Gelegenheit gegeben hatte, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Im «Blick»-Bericht ging es um eine von der Polizei in einem Einfamilienhaus ausgehobene Marihuana-Plantage, die in der Berichterstattung zum «Kifferparadies» wurde. Von der Hausbesitzerin veröffentlichte die Zeitung zwar nicht den Namen, hingegen ihren Beruf und den Arbeitgeber. Zusammen mit weiteren Angaben - die Frau züchtet auch Kartäuser-Katzen - habe der «Blick» riskiert, dass der Arbeitgeber sie hätte identifizieren können, schreibt der Presserat. «Die Nennung des Berufs der Frau hätte es auch getan», hält der Presserat fest. Zudem hätte das Ringier-Blatt die Frau zu den erhobenen Vorwürfen befragen «und ihrer Sachverhaltsdarstellung im Artikel kurz und fair Raum geben müssen», schreibt der Presserat weiter. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24980.htm