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Dienstag
23.03.2010

Unter dem Titel «Ich würde diese Geschichte nicht noch einmal machen» veröffentlichte die «Neue Zürcher Zeitung» in der Ausgabe vom Dienstag ein Interview mit dem «Blick»-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley. Medienredaktor Rainer Stadler befragte den Ringier-Mann über Boulevardjournalismus und Privatsphäre. Der Klein Report publiziert einen Auszug aus dem Gespräch.

NZZ: Sie waren neun Monate lang Chefredaktor ad interim, also fast schon ein ewiger Ersatzchef. Offenbar hat die Einführung des Newsrooms, der alle «Blick»-Titel umfasst, nun Ihre Karriere gefördert. Wurden Sie richtiger Chefredaktor, damit Sie im Grossraumbüro im Kampf um die Themen mit mehr Autorität auftreten können?
Ralph Grosse-Bley: Das glaube ich nicht, dass es da einen Zusammenhang gibt. Ich glaube, ich habe mir in den vergangenen Monaten die Autorität erworben, die ich brauche, um mich auch im Newsroom durchzusetzen. Mich hat diese Zeit nicht belastet. Ich habe das von Anfang an ganz sportlich gesehen.

NZZ: Sie waren in einen der grössten Medienskandale der Schweiz verwickelt, als die «Blick»-Presse vor acht Jahren Thomas Borer skandalisierte. Diese Vorgeschichte verfolgt Sie immer noch. Bleiben Sie damit nicht ein halber Chefredaktor?
Ralph Grosse-Bley: Das sehe ich nicht so. Bei Medienjournalisten ist das sicher immer wieder ein beliebtes Thema. In der Redaktion spielt diese Frage überhaupt keine Rolle mehr, auch nicht in meinem persönlichen Leben.

NZZ: Sie gaben die Parole heraus: «Kein Gerichtsbericht ohne Fotos». Seither stellen Sie angebliche oder tatsächliche Gesetzesbrecher vor der Öffentlichkeit bloss. Warum verletzen Sie systematisch die Persönlichkeitsrechte?
Ralph Grosse-Bley: Es ist eine Zuspitzung, zu sagen, es gebe keine Gerichtsberichte ohne Fotos. Ich könnte Ihnen Gegenbeispiele nennen. Diese sind aber in der Tat eine Ausnahme, weil wir einfach eine Boulevardzeitung sind. Der Boulevard lebt von Fotos. «Blick» kommt von «blicken». Es gibt ja die Möglichkeit, die jeweiligen Personen zu verfremden, die Augenpartie mit einem Balken abzudecken oder das Gesicht zu verwischen. Meiner Meinung nach handeln wir hier grundsätzlich korrekt. Wir wägen jeden Fall sehr deutlich ab. Wir haben sicher eine andere Strategie als die NZZ. Aber es stimmt nicht, dass wir grundsätzlich die Persönlichkeitsrechte verletzen.

NZZ: Sie wurden jüngst vom Presserat gerügt, weil Sie Internet-Bilder einer Frau publizierten, welche sich auf einer Sadomaso-Website entsprechend dargestellt hatte. Damit schalten Sie die halböffentliche Sphäre des Internets mit der grossen Öffentlichkeit einer Zeitung gleich ...
Ralph Grosse-Bley: ... es gibt natürlich in unserer Arbeit immer auch Entscheidungen, die wir im Nachhinein nicht mehr so treffen würden. Ich weiss nicht, wie viele Kollegen es gibt, die von sich sagen können, sie machten keine Fehler. Es ist eine spannende Frage, wie weit die Öffentlichkeit reicht, wenn sich eine Person im Internet darstellt. In Bezug auf den angesprochenen Fall würde ich heute sagen: Ich würde diese Geschichte nicht noch einmal machen.