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Mittwoch
14.09.2011

Weil Kolumnist Helmut-Maria Glogger am Montag, 22. August, in seiner täglichen «Blick am Abend»-Rubrik «Glogger mailt» behauptet hatte, Bestsellerautorin Charlotte Roche habe ihren biografisch angehauchten Roman «Schossgebete» nicht selbst geschrieben, musste die Gratiszeitung eine Gegendarstellung drucken. Und zwar gleich zweimal, wie der «Tages-Anzeiger» am Dienstag aufzeigte.

«Ich wage als gewiefter Ghostwriter die Vermutung: Nein! Es ist so unterirdisch obszön. Da sassen mehr als zwei gewiefte Ghostwriter dran. Sie sind einfach die Marketing-Masche», hatte Glogger in seiner Kolumne über das Buch und dessen vermeintliche Autorin behauptet. Der Piper Verlag forderte daraufhin gemäss «Tages-Anzeiger» eine Wiedergutmachung. In der Tat druckte die «Blick am Abend»-Redaktion am Dienstag, 6. September, einen mit dem Logo «Fairness beim `Blick am Abend`» versehenen Artikel mit dem Titel «Roche hat `Schossgebete` selber geschrieben.» Das Wort «Richtigstellung» kam dabei erst im Lead vor.

Doch Charlotte Roche und ihr Verlag gaben sich damit nicht zufrieden. Sie forderten eine Berichtigung auf der letzten Seite, auf der schliesslich auch die umstrittene Glogger-Kolumne platziert worden war, und die unmissverständliche Überschrift «Richtigstellung». So erschien am Montag, 12. September, Gegendarstellung Nummer zwei. Helmut-Maria Glogger schrieb darin wie bereits eine Woche zuvor: «Wir stellen hiermit richtig, dass das Buch «Schossgebete» aus dem Piper Verlag von Charlotte Roche selber geschrieben wurde. Ein Ghostwriter hat an diesem Buch nicht mitgewirkt.»

«Der erneute Abdruck in der gestrigen Ausgabe war notwendig geworden, weil aufgrund eines Missverständnisses auf der Redaktion der erste Abdruck nicht an derselben Stelle erfolgte wie die Kolumne», kommentierte Edi Estermann, Leiter der Kommunikation bei Ringier Schweiz, die doppelte Gegendarstellung am Dienstag gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Der Fall sei für Ringier somit erledigt.