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Sonntag
22.03.2009

Das deutsche Bundesinnenministerium hat dem Bundeskriminalamt (BKA) untersagt, Verbindungsdaten von Nutzern seiner Internet-Fahndungsseiten zu registrieren. Das BKA dürfe keine IP-Adressen von Nutzern der Fahndungsseiten der Webseite www.bka.de mehr registrieren. Das schreibt der «Spiegel» in seiner neusten Ausgabe. Das Bundeskriminalamt hätte seit 2001 die Verbindungsdaten von Besuchern ihrer Homepage gespeichert und ausgewertet. Wer mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten klickte, geriet ins Visier der Fahnder. Das Innenministerium hat Zweifel, ob die Massnahme rechtlich zulässig war.

Das Bundesjustizministerium halte diese Ermittlungsmethode für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, heisst es im Artikel des «Spiegel». Dafür brauche man eine gesetzliche Grundlage. Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse sei an strenge Vorgaben gebunden. Die Speicherung sei nur bei Abrechnungen gebührenpflichtiger Internet-Angebote erlaubt oder wenn die Nutzer der Datenerfassung zugestimmt hätten.