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Freitag
30.03.2007

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hält «Bitte-melde-dich»-Inserate, wie sie im «Migros-Magazin» erscheinen, für heikel. In der Rubrik würden zum Teil sehr persönliche Details über gesuchte Personen preisgegeben.Die Rubrik sei ein Grenzfall, heisst es in der neuesten Ausgabe von «Datum», dem Newsletter von Datenschützer Hanspeter Thür, der übrigens selbst einmal für eine Migros-Zeitung gearbeitet hatte. Eine Einwilligung des alten Schulfreundes oder des RS-Kollegen zur Veröffentlichung von persönlichen Daten könne ja nicht vorliegen.

Zudem könne wohl kaum bei all diesen Inseraten ein überwiegendes Interesse geltend gemacht werden. Aus Sicht des Datenschutzes sei deshalb die Sache «nicht ganz sauber» - je detaillierter die Angaben im Inserat, desto eher dürfte es das Datenschutzgesetz verletzen. Offensichtlich entspreche die Rubrik aber einem breiten Bedürfnis. Und bis dato seien deswegen kaum Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten eingegangen. Deshalb appelliere der Datenschützer an Inserenten und Redaktion, über die gesuchte Person nicht mehr als absolut nötig bekannt zu geben.

«Migros-Magazin»-Chefredaktor Hans Schneeberger konnte sich auf Anfrage des Klein Reports nur an einen einzigen Problem-Fall wegen eines «Bitte-melde-dich»-Inserats erinnern, obschon die Rubrik schon seit vielen Jahren laufe und sehr beliebt sei: «Wir könnten die halbe Zeitung damit füllen», unterstrich er. Die Redaktion nehme die Verantwortung ernst, hob er weiter hervor: «Wir versuchen, heikle Fälle auszufiltern.»