Die Eidgenössische Rekurskommission hat dem Einspruch von Yeslam Binladin stattgegeben: «Bin Ladin» ist wieder eine geschützte Marke. Der Halbbruder von Osama Bin Laden kann seine Produkte mit seinem Namen versehen. Die Rekurskommission hat damit eine Verfügung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum vom Juli 2002 für nichtig erklärt, wie die «Tribune de Genève» schreibt.
Die Marke «Bin Ladin» war im August 2001 von Yeslam Binladins Zuger Firma Falcon Sporting Goods AG beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern hinterlegt worden. Der Markenschutz wurde für Kleider, Schmuck, Flugzeuge, Datenträger und für die Organisation von sportlichen oder kulturellen Anlässen beansprucht. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte das Institut die Eintragung der Marke widerrufen. Diese könne das sittliche und moralische Empfinden verletzen.
Donnerstag
24.02.2005