Die 3 Millionen Haushalte in der Schweiz erhalten mit der Oktober-Rechnung der Billag individuelle Erklärungen zu den Radio- und TV-Gebühren. Damit will die Billag verhindern, dass einige von ihnen die Gebühren weiterhin doppelt bezahlen. Die für das Einkassieren der Radio- und TV-Gebühren zuständige Billag reagiert mit der Massnahme auf jüngste Vorwürfe in der Presse. Dies erklärte der Chef der Rechtsabteilung der Billag, Thomas Rudin, am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Laut Medienberichten bezahlten Tausende Inhaber von Zweitwohnsitzen die Gebühren irrtümlich doppelt. Viele Gemeinden würden zudem die Gebühren für Schulen des gleichen Bezirks unnötig mehrfach bezahlen. Rudin verneint nicht, dass Fehler möglich seien. Es handle sich allerdings um eine sehr beschränkte Anzahl. «Seit 1998 haben wir 5 Anträge auf Gebührenrückerstattung für Zweitwohnsitze erhalten. 3 davon haben wir gutgeheissen.» Die Medienberichte könnten maximal 20 neue Anträge provozieren, schätzt er.
Die Gemeinde Untersiggenthal AG habe jährlich 2386 statt der nötigen 597 Franken an Gebühren für die Schulen bezahlt. «Sie ist die einzige Gemeinde, die sich seit 1998 beschwert hat», führt Rubin aus. Der Fall sei im Mai ohne Verzögerung erledigt worden, nachdem ein Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hatte. «Wir haben die falschen Gebühren korrigiert und gemäss dem Gesetz die irrtümlich erfolgten Zahlungen der letzten fünf Jahre zurückerstattet», sagte Rudin. Er empfiehlt den Gemeinden, sich besser zu informieren und Gebühren nicht «blind» zu bezahlen. Rudin rechnet damit, dass kurzfristig rund 50 Gemeinden reagieren werden. «Es liegt aber an ihnen, sich bei uns zu melden, wenn sie irrtümlicherweise zu viel bezahlt haben. Denn wir haben nicht die Möglichkeit, veränderte Situationen zu überprüfen», sagte er weiter.
Auf Grund des Datenschutzgesetzes erhält die Billag, eine Tochtergesellschaft der Swisscom, neue Adressen und sonstige Änderungen nicht mehr automatisch.Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), erste Beschwerdeinstanz vor dem Uvek und dem Bundesgericht, anerkennt, dass die komplexen gesetzlichen Verfügungen Fehler hervorrufen können. Bakom-Vizedirektor Martin Dumermuth sieht aber kein Indiz dafür, dass es sich um ein Phänomen grossen Ausmasses handeln würde.
Dienstag
27.07.2004