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Donnerstag
13.01.2005

Die Informationen der Billag über die Gebühren für den Empfang von TV-Programmen via Internet können nach Auffassung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) falsch interpretiert werden. Betroffen sind laut Bakom sehr wenige Empfänger. Anfang Jahr hatte die Billag auf die Gebührenpflicht für den Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet hingewiesen. Es fehle aber der Hinweis, dass TV-Gebühren nur anfallen, wenn Empfänger über spezielle Abonnemente verfügten, bestätigte Bakom-Sprecher Bernhard Bürki Berichte im «Tages-Anzeiger» und in der «Berner Zeitung» vom Donnerstag.

Das Bakom sei deshalb mit der Billag in Kontakt. Ein spezielles Abonnement ist laut Bürkis Angaben Voraussetzung, um Bild und Ton in mit herkömmlichen Apparaten vergleichbarer Qualität zu empfangen. Die Billag habe als einzige Kriterien einen Breitbandanschluss und entsprechende Software aufgeführt. Es gehe aber um Einzelfälle, weil weit über 90% der Schweizer Haushalte bereits für herkömmliche Geräte TV- und Radiogebühren bezahlten. Diese Konsumenten könnten ohne zusätzliche Gebühr via Internet fernsehen, sagte Bürki.

Die Stiftung für Konsumentenschutz sprach von einer Falschinformation. In einem am Donnerstag den Medien zugestellten Brief forderte sie die Billag auf, den nächsten Gebührenrechnungen eine Richtigstellung beizulegen. Dieser Aufforderung will die Billag nachkommen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Weiter hielt das Unternehmen fest, dass das kritisierte Informationsblatt vom Bakom gutgeheissen worden sei.

Unglücklicherweise habe das Bundesamt habe die Kriterien für eine Gebührenpflicht nach dem Versand des Flugblattes «teilweise noch weiter ausdefiniert». Das Blatt halte aber ausdrücklich fest, dass es noch kein gebührenpflichtiges Angebot von TV-Sendern via Live Streaming gebe. UMTS-Handys sind gebührenpflichtig, wenn ihre Besitzer für ihren Haushalt nicht bereits Radio- und TV-Gebühren bezahlen. Bild und Ton könnten mit diesen Mini-Apparaten in genügender Qualität empfangen werden, sagte Bernhard Bürki. Technisch schwierig sei allerdings die Kontrolle, ob die Gebühren tatsächlich bezahlt werden. Man müsse auf die Ehrlichkeit der Benutzer vertrauen.