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Dienstag
18.03.2008

Prinzessin Caroline von Monaco ist mit ihren Prozessen gegen deutsche Verlage wegen unerwünschter Bildveröffentlichungen grösstenteils gescheitert. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde abgewiesen, mit der Caroline sich gegen einen bebilderten Bericht über die Erkrankung ihres inzwischen verstorbenen Vaters, Fürst Rainier III. von Monaco, gewehrt hatte.

Weiter liess das Gericht einen Bildbericht über die Vermietung einer Ferienvilla in Kenia erstmals zu, die ihr und ihrem Ehemann Ernst August von Hannover gehört. Ein von den Vorinstanzen ausgesprochenes Verbot verletze den Verlag in seinen Presserechten, hiess es. Hingegen bestätigte das Gericht Verbote von Bildberichten über die mögliche Teilnahme der Prinzessin an einem Ball sowie über Wintersport.

Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsrichter schützt die Pressefreiheit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur «skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen», sondern auch «die Normalität des Alltagslebens». Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der «Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse» dienten. - Siehe auch: Weitere Präzisierung zum «Caroline-Urteil» und Caroline-Urteil schützt nicht gegen alles