In der Auseinandersetzung über die Berichterstattung von «Bild» zur Benzinpreisentwicklung hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Niederlage erlitten. In einer Pressemitteilung hatte sein Ministerium behauptet, «Bild» habe Äusserungen des Bundesumweltministers wissentlich verkürzt. Diese Behauptung aufrechtzuerhalten und zu verbreiten wurde vom Landgericht München per einstweiliger Verfügung untersagt, die Vollstreckung hieraus auf entsprechenden Antrag des Ministeriums aber zunächst eingestellt, wie Axel Springer am Freitagabend mitteilte.
Diese vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ändert jedoch nichts daran, dass die einstweilige Verfügung das Bundesumweltministerium nach wie vor bindet. Dies sieht das Bundesumweltministerium offensichtlich anders. In einer weiteren Pressemitteilung vom Donnerstag meint das Ministerium, die «Bild»-Redaktion sei vor Gericht gescheitert. Diese Äusserung hat das Landgericht München dem Ministerium mit einer weiteren «einstweiligen Verfügung vom heutigen Tag» untersagt. Das Gericht hat dem Bundesumweltministerium ferner untersagt, in seiner Pressemitteilung den Eindruck zu erwecken, Beweggrund für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung seien zwei Unterlassungsverfügungen des Landgerichts Berlin gegen «Bild» gewesen.
Sonntag
18.09.2005