Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag in einem Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos zugunsten der «Bild-Zeitung» entschieden. Sie durfte demnach das Bild eines im Allawi-Prozess verurteilten Islamisten unverfremdet zeigen. Der Prozess in Stuttgart, bei dem das Bild entstanden war, sei ein zeitgeschichtliches Ereignis von herausragender Bedeutung gewesen. Der Schutz der Person des Klägers sei in diesem Falle zweitrangig gewesen, urteilten die Richter am Dienstag. Dem Mann stehe «kein Anspruch auf Unterlassung der ihn identifizierenden Bildberichterstattung zu», urteilten die Karlsruher Richter gemäss Agenturmeldungen.
Damit verwarf der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die Unterlassungsklage von Mazen H., der am 15. Juli 2008 im Stuttgarter Prozess um den vereitelten Anschlag auf den früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Am Tag nach der Urteilsverkündung wurde in der «Bild»-Zeitung unter der Überschrift «Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!» ein Porträtfoto von Mazen H. veröffentlicht, auf dem sein Gesicht zu erkennen war.