Ein Journalist der «Bild am Sonntag» ist in einem Strafverfahren, das TV-Moderator Günther Jauch angestrengt hatte, freigesprochen worden. Dem Journalisten «war von Jauch vorgeworfen worden, sich über sein Immobilienvermögen beim Grundbuchamt Potsdam durch verleumderische Angaben Informationen verschafft zu haben», wie der Axel Springer Verlag am Donnerstag schreibt. Günther Jauch habe Strafanzeige erstattet, «nachdem er zuvor von Behauptungen erfahren hatte, der Reporter hätte bei der Recherche von dem Verdacht der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Jauchs gesprochen», heisst es weiter.
Die Hauptverhandlung vom 22. März habe ergeben, dass derartige Behauptungen von dem Journalisten nie aufgestellt worden sind. Ein von Jauch geltend gemachter Schmerzensgeldanspruch gegen den Angeklagten in Höhe von 25 000 Euro wurde auf Jauchs Kosten zurückgewiesen.
Donnerstag
22.03.2007