Die bilateralen Verträge II zwischen der Schweiz und der EU, die allerdings nicht mehr dieses Jahr zur Volksabstimmung gelangen werden, erlauben der Schweiz auch die volle Teilnahme an den Filmförderungsprogrammen der Europäischen Union (EU). Verbesserungen für den Schweizer Film ergäben sich beim Vertrieb, bei der Ausbildung sowie bei Koproduktionen im audiovisuellen Bereich, sie würden aber bestenfalls im Jahr 2005 wirksam, erklärte Marc Wehrlin, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur (BAK), gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Die bilateralen Verträge erlauben eine Verbesserung des Vertriebs der Schweizer Kino- und Fernsehfilme in der EU sowie der europäischen Filme in der Schweiz. Zudem wird die Ausbildung von Schweizer Filmschaffenden gefördert, und Koproduktionen der Schweiz mit europäischen Ländern werden erleichtert. «Wir gehören damit wieder zur europäischen Filmfamilie», freut sich Wehrlin. Die Schweizer Filmschaffenden seien in Zukunft nicht mehr ausgegrenzt und könnten «in eine gesunde Konkurrenz» mit dem europäischen Ausland treten. Die Teilnahme an den EU-Filmförderungsprogrammen gibt es allerdings nicht umsonst. Die Schweiz wird jährlich Beiträge von 3,75 bis 4 Mio. Euro an die EU-Filmförderungsprogramme leisten müssen. Mit den Programmen «MEDIA Plus» und «MEDIA Training» fördert die EU den europäischen Film. Als erster Nicht-EU-Staat wurde die Schweiz 1991 schon einmal Mitglied. Nach dem Schweizer Nein zum EWR von 1992 hob die EU diese Mitgliedschaft jedoch wieder auf.
Freitag
21.05.2004