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Donnerstag
14.12.2006

Videoaufnahmen von Überwachungskameras im öffentlichen Raum dürfen während 100 Tagen aufbewahrt werden. Das Bundesgericht hat die entsprechende Bestimmung im St. Galler Polizeireglement mit zahlreichen Vorbehalten abgesegnet.

Das neue St. Galler Polizeireglement erlaubt die Überwachung von öffentlichen Plätzen und Strassen mit Videokameras. Lassen die Aufnahmen eine Personenidentifikation zu, muss die Überwachung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erforderlich sein. Zudem müssen Hinweistafeln auf den Kameraeinsatz aufmerksam machen.

Die Aufnahmen müssen erst nach 100 Tagen vernichtet werden. Ein SP-Lokalpolitiker erachtete diese Frist als zu lang. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde an der Sitzung vom Donnerstag nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern könne die 100-tägige Aufbewahrungsfrist grundsätzlich verfassungskonform gehandhabt werden.