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Donnerstag
17.03.2011

Im Ständerat fand ein Vorschlag Gefallen, die blockierten Gebühren für Privatradios und Privatfernsehsender sinnvoll zu verwenden. Roger Blum kommentiert für den Klein Report die Debatte.

Weil der Schweizer Markt so klein ist und kaum Platz bietet für erfolgreiche einheimische private Radio- und Fernsehveranstalter, beschloss das Parlament im Radio- und Fernsehgesetz 2006 das Gebührensplitting: Vier Prozent der Gebühren sind reserviert für konzessionierte private Sender, die einen regionalen Service public erfüllen oder nicht gewinnorientiert ergänzende Programme für Agglomerationen anbieten.

Seit 2007 könnte dieses Geld für die privaten Sender fliessen. Aber erstens dauerte es länger, bis Bundesrat Moritz Leuenberger die Konzessionen überhaupt erteilen konnte. Zweitens sind einige der Konzessionen noch nicht gültig, weil gegen sie Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurden und das Gericht zusätzliche Abklärungen verlangte. Das mittlerweile durch Bundesrätin Doris Leuthard geleitete Departement muss jetzt prüfen, ob bestimmte Sender über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Eben sind dazu Gutachten veröffentlicht worden.

In diesen vier Jahren sind Summen an Gebühren aufgelaufen, die blockiert sind, weil das Gesetz nichts darüber aussagt, was mit dem Geld getan werden kann, wenn die Konzessionen noch nicht erteilt sind oder wenn der verlangte Eigenfinanzierungsgrad nicht erreicht ist. Was also tun? Man muss das Gesetz ändern, das ist klar. Aber wem gehört danach das Geld?

Sicher nicht den Sendern, denn sie hatten ja in den Jahren, als sich das Geld ansammelte, die Bedingungen für die Auszahlung noch gar nicht erfüllt. Ausserdem waren die Verleger und Veranstalter teilweise selber schuld, dass es so lange dauert, denn sie lieferten sich gegenseitig zermürbende Gefechte. Soll das Publikum die Gebühren zurückerhalten, wie es Neu-Ständerat Adrian Amstutz noch als Nationalrat verlangte? Auch nicht, denn das Publikum erhielt kein reduziertes Programmangebot. Die betroffenen Veranstalter sendeten ohne Konzession munter weiter. Der Zweck der Gebühr war somit im Grundsatz erfüllt.

Was aber ist denn die Idee des Gebührensplittings? Warum sollen private Sender Geld aus dem Gebührentopf erhalten? Der Gesetzgeber wollte damit keineswegs Unternehmen sanieren. Er verstand die Gebühren für die privaten Veranstalter als Gegenleistung für einen Leistungsauftrag. Der beinhaltet: Qualität auch im regionalen Raum, Service public für den Nahbereich. Was also liegt näher, als die aufgelaufenen Gebührengelder in die Qualität der privaten Radio- und Fernsehmacher zu investieren? Konkret: in deren Aus- und Weiterbildung? Genau das steht im Postulat von Peter Bieri, dem der Ständerat am Mittwoch zustimmte. Genau das ist der richtige Weg, der mittel- und langfristig guten Journalismus sichert.

Niemand widersprach in der Kleinen Kammer Peter Bieris Idee. Zu Recht, denn die Idee ist klug.