Weil ein Computerfreak (30) Anleitungen zur Herstellung von Computerviren verkaufte, hat ihn das Zürcher Bezirksgericht zu 300 Fr. Busse verurteilt. Die Informationen bot er auf CDs via Internet an. 1996 stellten Polizisten mehr als 3000 dieser CDs in seiner Zürcher Wohnung sicher. Das Bezirksgericht bestätigte am Montag gegenüber der SDA das im «Tages-Anzeiger» veröffentlichte Urteil. Es gilt als Präjudiz für weitere ähnliche Fälle. Der EDV-Spezialist arbeitet als Sicherheitsberater für Telekommunikationsunternehmen und eine Schweizer Grossbank. Mitte der 90er Jahre kam er in Kontakt mit der amerikanischen Hacker-Untergrundorganisation «Group 42», mit der er einen Lizenzvertrag über den Vertrieb einer CD mit Anleitungen zur Herstellung von Viren schloss. Das Bezirksgericht hatte den Angeklagten der gewerbsmässigen, eventualvorsätzlichen Datenbeschädigung für schuldig befunden. Da noch keine vergleichbaren Urteile in der Schweiz existieren und somit eine Rechtsunsicherheit besteht, fiel das Urteil mit 300 Fr. Busse milde aus. Die Bezirksanwaltschaft beantragte ein Strafgeld von 10 000 Fr.
Montag
04.09.2000




