Der US-amerikanische Onlinehändler Amazon darf vorerst weiter die Bezeichnung «Appstore» nutzen. Ein US-Gericht lehnte gemäss Agenturmeldungen am Donnerstag eine von Apple eingereichte einstweilige Verfügung gegen die Namensnutzung ab. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im Oktober 2012 stattfinden.
Apple ist der Auffassung, dass «Appstore» ein Markenname ist, der markenrechtlich geschützt ist. Das Urteil ist auch für andere Unternehmen von Bedeutung, da beispielsweise Microsoft, HTC, Nokia und Sony Ericsson den Begriff ebenso verwenden. Ihnen wird dies zumindest bis zur Hauptverhandlung ebenso erlaubt bleiben wie dem angeklagten Onlinehändler Amazon.