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Mittwoch
21.05.2008

Das Schweizer Bundesgericht hat einen Schuldspruch gegen ein islamistisches Ehepaar bestätigt, das Terror-Propaganda im Internet betrieben hatte. Das Urteil lautete auf Unterstützung einer kriminellen Organisation. Das Paar, ein 39-jährigen Tunesier und seine belgische Frau, hatte vom Kanton Freiburg aus Internetforen betrieben, die von islamistischen Terroristen zum Nachrichtenaustausch und für Propaganda genutzt wurden. Über die Seiten wurden Bilder und Videos von Exekutionen, Erniedrigungen und Folterungen verbreitet.

Das Bundesstrafgericht hatte den Tunesier im vergangenen Juni wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit sowie wegen Gewaltdarstellung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, 18 Monate davon auf Bewährung. Seine belgische Frau wurde wegen ähnlicher Delikte zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Die in ihrem Heimatland lebende Frau ist die Witwe des Selbstmordattentäters, der 2001 Achmed Schah Massoud getötet hatte, den damaligen Führer der afghanischen Nordallianz.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Paares nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern ist die Feststellung ihrer Kollegen in Bellinzona nicht zu beanstanden, wonach terroristische Organisationen die fraglichen Webseiten genutzt hätten. Gewisse dieser Gruppierungen hätten ausdrücklich Anspruch auf ihre Zugehörigkeit zum Netz von El Kaida erhoben. Korrekt sei auch das Strafmass ausgefallen.