Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen will Konsumenten besser vor Missbräuchen beim Telefonverkauf schützen. Insbesondere ältere Menschen seien besser vor solchen Missbräuchen zu schützen, fordert die Kommission in einer Empfehlung an den Bundesrat. Sie will deshalb ein Widerrufsrecht für den Telefonverkauf einführen, wie es bereits für Haustürgeschäfte besteht, teilte sie am Donnerstag am Welttag der Konsumentenrechte mit. Konsumentinnen und Konsumenten, die per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, sollen innert sieben Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung von dieser Vereinbarung zurücktreten können.
Zusätzlich zu diesem Widerrufsrecht sollen weitere Massnahmen wie eine Vorwahlnummer eingeführt werden, anhand derer die Telefonverkäufer identifiziert werden können. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) richtete zudem eine Stelle ein, wo man Telefonmarketingfirmen melden kann, die das Sternchen im Telefonbuch («wünscht keine Werbung») missachten. Diese werden auf der Internetseite der SKS veröffentlicht. Die Stiftung behält sich vor, gegen besonders aggressiv auftretende Firmen Klage einzureichen, wie sie in einem Communiqué mitteilte.
Donnerstag
15.03.2007