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Freitag
09.06.2006

Kinder sollen besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Ständerat hiess am Freitag oppostionslos eine entsprechene Motion gut. Unter anderem soll der vorsätzliche Konsum von harter Pornografie strafbar werden. Der Artikel im Strafgesetzbuch, der den Erwerb und Besitz von harter Pornografie verbietet, lässt nach Ansicht von Motionär Rolf Schweiger (FDP/ZG) Fragen offen. Denn strafbar machten sich heute lediglich Porno-Konsumenten, die nicht wüssten, wie sie den Cache-Speicher ihres Browsers leeren könnten.

Für den Schutz surfender Kinder fordert die Motion präventive Kontrollen der Anbieter. Diese sollen zudem verpflichtet werden, ihre Logbuchdateien zwölf statt wie heute sechs Monate zu speichern und den Untersuchungsbehörden zugänglich zu halten. Eltern müssten Filterprogramme gratis erhalten.

Der Bundesrat war damit einverstanden, den vorsätzlichen Konsum von harter Pornografie unter Strafe zu stellen. Justizminister Christoph Blocher stellte sich grundsätzlich hinter das Anliegen der Motion, hatte aber Zweifel an der Wirksamkeit von Gratis-Pornofilter-Software und präventiven Kontrollen der Host-Betreiber. Doch wurde die Motion integral dem Nationalrat überwiesen.