Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat drei Beschwerden gegen Beiträge der «Rundschau» von Schweizer Fernsehen DRS behandelt und eine davon gutgeheissen. Bei der laut UBI stichhaltigen Beschwerde ging es um den Missbrauch von IV-Renten durch ausländische Staatsangehörige. Die Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot seien bei dem am 17. Dezember 2003 ausgestrahlten Beitrag verletzt worden, schreibt die UBI. Wesentliche Fakten wie das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Zusprechung einer IV-Rente seien dem Publikum nicht vermittelt worden. Insgesamt habe sich das Publikum keine eigene Meinung zur Dimension des Rentenmissbrauchs bilden können.
Bei zwei weiteren Beschwerden ging es um einen Beitrag über SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli, der am 28. Januar 2004 ausgestrahlt worden war. Diese Eingaben lehnte die UBI ab. Im Beitrag war als widersprüchlich bezeichnet worden, dass Mörgeli einerseits in der politischen Debatte einen harten Sparkurs beim Staat predige und andererseits Leiter des mit Steuergeldern finanzierten Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich sei. Laut UBI wurden alle wesentlichen Fakten im Zusammenhang mit dem behaupteten Widerspruch genannt. Für das Publikum sei überdies erkennbar gewesen, dass im Zentrum des Beitrags eine Auffassung der «Rundschau»-Redaktion stand. Mörgeli sei zudem ausreichend Gelegenheit eingeräumt worden, seinen Standpunkt darzulegen. Der schlagfertige und medienerfahrene Mörgeli habe sich im durchaus harten Interview nicht aus dem Konzept bringen lassen.
Die Entscheide der UBI können mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. Ob das Schweizer Fernsehen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird oder nicht, liess SF-DRS-Sprecher Urs Durrer am Donnerstag gegenüber dem Klein Report offen. «Wir müssen die umfangreichen Berichte erst mit der betroffenen Abteilung gründlich analysieren und falls nötig die Konsequenzen ziehen», sagte er auf Anfrage.
Donnerstag
05.08.2004