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Freitag
22.07.2005

Die Beschwerde der Bund Verlag AG gegen die Vergabe des Druckauftrags für den «Anzeiger Region Bern» erhält keine aufschiebende Wirkung. Dies hat die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader am Freitag entschieden. Eine erste summarische Prüfung habe ergeben, dass die Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, teilte das Regierungsstatthalteramt Bern mit. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin betrifft lediglich die Frage der aufschiebenden Wirkung, in der Sache selbst steht der Entscheid noch aus.

Die Zwischenverfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Tritt die Zwischenverfügung in Kraft, so kann die Vergabebehörde mit dem Empfänger des Druckauftrags den Vertrag für den Druck des Amtsanzeigers abschliessen. Im Juni wurde der Druckauftrag an die Solothurner Vogt-Schild/Habegger Medien AG vergeben. Der bisherige Vertrag mit der Bund Verlag AG läuft Ende 2005 aus und wurde wegen Ertragseinbussen nicht mehr erneuert. Mit der neuen Vergabe gehen bei der Bund Verlag AG nach eigenen Angaben voraussichtlich 15 bis 20 Stellen verloren.

Die Einwohnergemeinde Bern und der Gemeindeverband «Anzeiger Region Bern» hatten Ende 2004 den Auftrag für die Herstellung und den Vertrieb des Amtsanzeigers neu vergeben. Erstmals wurde nicht eine Verlegerkonzession ausgeschrieben, sondern es wurden Partner für vier Teilaufträge gesucht. Noch nicht entschieden hat die Regierungsstatthalterin über die aufschiebende Wirkung in einem weiteren Beschwerdeverfahren gegen den Teilauftrag Druckvorstufe. Dieser Teilauftrag war an die Bieler Gassmann AG vergeben worden. Anfang Juli hatte die Regierungsstatthalterin bereits eine Beschwerde der Publicitas betreffend Zuschlag der Anzeigeverwaltung beim «Anzeiger Region Bern» abgewiesen. Dazu auch: Proteste gegen «Anzeiger Region Bern»-Entscheid