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Dienstag
09.03.2004

Redaktionen dürfen Leserbriefe redigieren und in gewissem Rahmen kürzen. Der Schweizerische Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» abgewiesen, welche die «unsachgemässe» Kürzung eines Leserbriefs beanstandet hatte. Der spätere Beschwerdeführer hatte Mitte März 2003 dem «Tages-Anzeiger» einen Leserbrief geschickt. Er äusserte sich kritisch zur Berichterstattung der Zeitung rund um eine umstrittene Pfarrerin und zu den Kirchenbehörden. Zudem kritisierte er den Autor des Artikels und bezeichnete ihn unter anderem als «Grossinquisitor».

Der «Tages-Anzeiger» druckte den Leserbrief fast vollständig ab, änderte allerdings den Titel und strich die Kritik am Autor. Der Leserbriefschreiber gelangte darauf an den Presserat und bemängelte, von den beiden Hauptaspekten seines Leserbriefs - der Kritik am Kirchenrat und der Kritik am Autor - sei nur einer wiedergegeben worden. Der Pressrat kam zum Schluss, die Redaktion des «Tages-Anzeigers» habe mit der Kürzung ihre Kompetenzen nicht überschritten. Es sei nachvollziehbar, dass ihr die Kritik am Kirchenrat relevanter erschienen sei, als diejenige am Autor. Er wies die Beschwerde deshalb ab.

Allerdings vertrete der Presserat die Auffassung, dass Redaktionen mit Reaktionen auf Medienberichte äusserst grosszügig umgehen sollten. Es wäre dem «Tages-Anzeiger» laut Presserat gut angestanden, die gegenüber dem Autor erhobene Kritik nicht vollständig aus dem Leserbrief zu streichen.